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NiemieckaFaktura
5 Min. Lesezeit5 Schritte

Korrektur- und Stornorechnung — wann was, wie ausstellen

Gemäß GoBD und §14 UStG ist eine Rechnung nach der Finalisierung **unveränderlich**. Wenn Sie nach der Ausstellung einen Fehler bemerken — falscher Betrag, nicht die richtige Leistung, Datumsfehler — bearbeiten Sie nicht die Originalrechnung. Stattdessen stellen Sie eine **Korrektur** (teilweise Berichtigung) oder ein **Storno** (vollständige Annullierung) aus. Diese Anleitung zeigt, wann was zu wählen ist und wie.

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    Entscheidung: Korrektur oder Storno?

    Korrektur — verwenden Sie, wenn die meisten Daten korrekt waren und nur etwas korrigiert werden muss (z. B. Preisfehler bei einer Position, falscher MwSt-Satz, Tippfehler in der Steuernummer). Sie stellen eine neue Rechnung mit der Differenz (plus oder minus) und Bezug zum Original aus.

    Storno — verwenden Sie, wenn die Rechnung komplett falsch ist (z. B. an den falschen Kunden gesendet, komplett falsche Leistung) oder wenn der Vertrag storniert wurde. Das Storno annulliert 100 % der Originalrechnung, und bei Bedarf stellen Sie eine separate neue Rechnung von Grund auf aus.

    Wenn Sie unsicher sind — wählen Sie die **Korrektur**. Sie ist flexibler: Sie können eine einzelne Position korrigieren, den MwSt-Satz ändern oder einen fehlenden Rabatt hinzufügen. Storno ist die "Atombombe", wenn nichts vom Original sinnvoll ist.

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    Originalrechnung öffnen

    Gehen Sie zu Rechnungen, finden Sie die zu korrigierende Rechnung und klicken Sie darauf. In der Detailansicht sehen Sie die Schaltflächen Korrektur und Storno (nur für finalisierte Rechnungen verfügbar — Entwürfe bearbeiten Sie einfach).

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    Korrektur ausstellen (Variante A)

    Klicken Sie auf Korrektur. Das System öffnet ein Formular mit den bereits ausgefüllten Originalrechnungsdaten. Ändern Sie, was geändert werden muss: korrigieren Sie fehlerhafte Positionen, fügen Sie fehlende hinzu, entfernen Sie überflüssige, ändern Sie den Preis. Die Differenz (plus oder minus) erscheint in der Zusammenfassung. Geben Sie optional den Korrekturgrund ein (z. B. "Falsch berechneter MwSt-Satz — Korrektur von 19 % auf 7 %").

    Die Korrekturnummer hat das Format **KORR/2026/001** (oder mit Ihrem Präfix), und am Ende jeder Korrektur steht der Hinweis "Korrektur zur Rechnung RE/2026/045 vom 15.03.2026" — Kunde und Finanzamt sehen die klare Verknüpfung.

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    Oder Storno ausstellen (Variante B)

    Wenn Sie Storno statt Korrektur wählen — klicken Sie auf Storno bei der Originalrechnung. Das System erzeugt eine Stornorechnung mit negativem Betrag gleich dem Original und markiert das Original automatisch als "korrigiert" (Status geändert, aber Rechnung bleibt in der Datenbank — GoBD). Sie können einen Annullierungsgrund hinzufügen (z. B. "Vertrag storniert — 100 % Rückerstattung").

    Bei Bedarf stellen Sie eine separate neue Rechnung mit korrigierten Daten aus — sie hat eine neue Nummer ohne Bezug zum Original.

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    Finalisieren und an den Kunden senden

    Wie bei einer normalen Rechnung — prüfen Sie die Zusammenfassung und klicken Sie auf Finalisieren. Die Korrektur/das Storno bekommt eine eigene Nummer, eine ZUGFeRD-2.3-Datei und einen GoBD-Hash. Anschließend senden Sie sie an den Kunden (per E-Mail aus der App oder PDF herunterladen und selbst versenden). Der Kunde bucht sie in seiner Buchhaltung zusammen mit dem Original — gemeinsam ergeben die beiden Rechnungen den korrekten Betrag.

Typische Situationen — was wählen

SituationLösung
Preis um 50 € zu hochKorrektur — Minusposition -50 €
Rabatt nicht berücksichtigtKorrektur — Minusposition über Rabattbetrag
Falscher Kunde gewähltStorno komplett, neue Rechnung von Grund auf
Komplett andere LeistungStorno komplett, neue Rechnung
Falscher MwSt-Satz (19 % statt 7 %)Korrektur mit vollständigen Positionen korrekt
Vertrag storniert, Geld zurückStorno komplett
Kunde verweigert Teilzahlung (z. B. -20 %)Korrektur mit Minusposition -20 %
Tippfehler im FirmennamenKorrektur ohne Betragsänderungen — nur für die Ordnung

Wichtig — denken Sie an die Umsatzsteuer

Wenn der Kunde die Originalrechnung bereits bezahlt und die MwSt abgezogen hat:

  • Bei einer Korrektur mit Negativbetrag (Rückerstattung) — muss der Kunde seine MwSt-Erklärung korrigieren
  • Beim Storno — der Kunde storniert die gesamte Transaktion inkl. MwSt

Deshalb werden Korrekturen und Stornos so früh wie möglich ausgestellt — je mehr Monate vergehen, desto größer der buchhalterische Aufwand für beide Seiten.

Kann ich eine Rechnung löschen statt zu korrigieren?

Nein. Rechnungen in Deutschland sind unveränderlich und nicht löschbar (GoBD, §146 AO, §257 HGB). Selbst versehentlich ausgestellte müssen 8 Jahre im System bleiben. Storno ist der einzige legale Weg zur "Annullierung".