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XRechnunge-RechnungB2G

XRechnung 3.0 — das offizielle e-Rechnungsformat für die deutsche Verwaltung (B2G)

XRechnung 3.0 für B2G: Rechtsgrundlage §4a E-RechV, Leitweg-ID, ZRE/OZG-RE-Portale, KoSIT-Validierung und Unterschiede zu ZUGFeRD.

11 min Lesezeit

Was ist XRechnung?

XRechnung ist der offizielle deutsche Standard für elektronische Rechnungen, speziell entwickelt für die Kommunikation zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung (B2G — Business-to-Government). Es handelt sich um ein strukturiertes XML-Format gemäß der europäischen Norm EN 16931, entwickelt und gepflegt vom KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) im Auftrag des Bundes und der Länder.

Im Gegensatz zu ZUGFeRD ist XRechnung reines XML ohne PDF-Layer. Der Empfänger in der Verwaltung erhält ausschließlich maschinenlesbare Daten — keine Visualisierung, keine Vorschau für Menschen. Für die Behörde zählen die Daten; für den Rechnungssteller und Kunden — eine geeignete Software, die diese Daten rendert.

Wichtigste Merkmale von XRechnung

  • Format: reines XML (zwei Varianten — UBL und CII)
  • Grundlage: EN 16931 + deutsche CIUS-Erweiterungen (Core Invoice Usage Specification)
  • Zweck: Kommunikation mit deutschen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
  • Pflicht: seit dem 27. November 2020 für Lieferanten der Bundesverwaltung
  • Aktuelle Version: XRechnung 3.0 (gültig seit 1. Februar 2024)

Rechtsgrundlage — §4a E-RechV und Richtlinie 2014/55/EU

XRechnung entstand als deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Wichtige Rechtsakte:

  1. Richtlinie 2014/55/EU — verpflichtete alle EU-Staaten, ab dem 18. April 2019 (Bundesverwaltung) und 18. April 2020 (Länder/Kommunen) EN-16931-konforme e-Rechnungen zu akzeptieren.
  2. E-Rechnungsverordnung (E-RechV) — Bundesverordnung vom 13. Oktober 2017, die technische Regeln für den Rechnungsempfang durch Behörden festlegt.
  3. §4a E-RechV — bestimmt, dass XRechnung der Standard für Rechnungen an die Bundesverwaltung ist.
  4. Wachstumschancengesetz (März 2024) — erweitert die e-Rechnungspflicht auf B2B ab 1. Januar 2025 (Details im Artikel zur e-Rechnungspflicht 2025).

Für Bau- und Dienstleistungsunternehmen, die mit Städten, Finanzämtern oder der Bundeswehr zusammenarbeiten — XRechnung ist keine Option, sondern Pflicht. Papier- oder PDF-Rechnungen werden abgelehnt.


XRechnung vs ZUGFeRD — wann welches Format

Beide Formate sind EN-16931-konform, haben aber unterschiedliche Anwendungsbereiche:

MerkmalXRechnung 3.0ZUGFeRD 2.3
FormatReines XMLHybrid PDF/A-3 + XML
Menschlich lesbarNein — nur DatenJa — PDF-Layer
ZweckB2G (Behörden)B2B und B2G
XML-VarianteUBL oder CIICII (nur)
Deutsche ErweiterungenJa (CIUS)Nein
Profil in ZUGFeRDXRECHNUNG (am restriktivsten)
Behördliche ValidierungKoSIT ValidatorKoSIT Validator (bei Profil = XRECHNUNG)

Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Datei für Behörden und B2B-Kunden verwenden möchten — erzeugen Sie ZUGFeRD 2.3 im Profil XRECHNUNG. Das ist ZUGFeRD, dessen XML-Teil die XRechnung-Anforderungen erfüllt, während der PDF-Layer menschenlesbar bleibt. NiemieckaFaktura erzeugt standardmäßig genau dieses Profil, wenn Sie eine Rechnung an eine Behörde stellen.


Leitweg-ID — der Behördenempfänger-Identifikator

Jede deutsche Behörde, die e-Rechnungen annimmt, hat eine eigene Leitweg-ID — eine eindeutige Kennung im zentralen System. Ohne diese ID erreicht die Rechnung nicht die richtige Organisationseinheit.

Struktur der Leitweg-ID

Format: XX-YYYY-NN (vereinfacht), zum Beispiel:

  • 991-12345-67 — typische Form für eine Bundesbehörde
  • 04011000-12345-80 — Hamburg (Landes-ID + Einheit + Prüfziffer)

Die Leitweg-ID besteht aus drei Teilen:

  1. Bereichspräfix (grober Gebiets-/Landesidentifikator)
  2. Grobe Organisationseinheit (Ministerium, Stadt, Gemeinde)
  3. Prüfziffer — algorithmisch validiert

Wo man die Leitweg-ID des Kunden findet

  • Öffentliche Ausschreibung — die Behörde muss die Leitweg-ID in der Ausschreibung oder im Vertrag angeben
  • Behördenwebseite — die meisten Behörden veröffentlichen ihre ID
  • Leitweg-ID-Datenbank — zentrales Register unter leitweg-id.de

Im XRechnung-Feld BuyerReference (BT-10) tragen Sie immer die Leitweg-ID des Empfängers ein. Ohne diese wird die Rechnung bereits auf Portalebene abgelehnt.


Wie sendet man XRechnung an die Behörde — 3 Kanäle

Die deutsche Verwaltung bietet drei offizielle Empfangskanäle für XRechnung:

1. ZRE — Zentrale Rechnungseingangsplattform (Bund)

Das Portal xrechnung.bund.de nimmt Rechnungen für alle Bundesbehörden entgegen (Ministerien, Bundesbehörden, Bundeswehr, Bundesbank usw.).

  • Übermittlung per Web-Upload (manuell) oder Peppol (automatisiert)
  • Format: ausschließlich XRechnung (kein ZUGFeRD in voller PDF-Form)
  • Automatische Validierung: Ablehnung innerhalb von Sekunden bei Fehlern

2. OZG-RE — Landes-Plattformen

Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene OZG-konforme Plattform (Onlinezugangsgesetz). Beispiele:

  • Bayern: e-rechnung.bayern.de
  • NRW: rechnung.nrw.de
  • Berlin: rechnung.berlin.de
  • Hamburg, Hessen, Sachsen — eigene Portale

Jede Plattform akzeptiert XRechnung + Leitweg-ID der entsprechenden Einheit.

3. Peppol — Europäisches Netzwerk

Für Unternehmen, die Rechnungen in großem Umfang versenden, empfehlen wir einen Peppol Access Point. Das ist eine EU-Infrastruktur, die es ermöglicht, e-Rechnungen an jede öffentliche Einheit in Europa zu senden (nicht nur Deutschland) — ein Kanal, viele Empfänger. Erfordert einen Vermittler (Peppol-Broker) oder eigene Integration.


Validierung — KoSIT Validator

Vor dem Versand von XRechnung validieren Sie die Datei immer mit dem KoSIT Validator. Das ist das offizielle Prüfwerkzeug auf drei Ebenen:

  • Ebene 1 (EN 16931): Konformität mit der europäischen Norm
  • Ebene 2 (XRechnung CIUS): deutsche Verschärfungen (z. B. Pflichtfelder, Datumsformate)
  • Ebene 3 (Schematron): Geschäftsregeln (z. B. MwSt muss sich zu 100 % summieren)

Ein Fehler auf irgendeiner Ebene = Ablehnung am Portal-Gateway. NiemieckaFaktura validiert jede Datei intern vor dem Speichern — falls etwas nicht passt, erhalten Sie eine klare Meldung, bevor die Rechnung finalisiert wird.

Häufigste Validierungsfehler

  1. Fehlende oder falsche Leitweg-ID (BT-10)
  2. Unpassendes Währungsformat (muss ISO 4217 sein — "EUR")
  3. Datum im falschen Format (YYYY-MM-DD, nicht DD.MM.YYYY)
  4. Fehlende Steuernummer des Verkäufers (BT-31 — Steuernummer oder USt-IdNr)
  5. Falsche MwSt-Rundungen (Summe der Positionen ≠ Gesamtsumme)

XRechnung 3.0 — Was ist neu

Die Version 3.0 (offiziell gültig seit 1. Februar 2024) führte ein:

  • Neue Geschäftsregeln (BR-DE-21, BR-DE-22) für Korrekturrechnungen
  • Erweiterte Anhang-Unterstützung (Attachments im Format PDF/A-3)
  • Präzisere Adressvalidierung (Postleitzahl gemäß Landesformat)
  • Zahlungsavis-Unterstützung (PaymentMeans mit erweiterten SEPA-Codes)
  • Abwärtskompatibilität — ältere 2.x-Versionen werden bis 31. Dezember 2025 akzeptiert

NiemieckaFaktura generiert nativ XRechnung 3.0. Sie müssen sich keine Gedanken über Migration machen — alle Rechnungen ab 2024 entsprechen dem neuesten Standard.


XRechnung in NiemieckaFaktura — wie es funktioniert

Wenn Sie eine Rechnung an eine Behörde ausstellen:

  1. Markieren Sie den Kunden als "Öffentlicher Sektor" in den Kundendaten
  2. Tragen Sie die Leitweg-ID ein — in-time validiert (Prüfziffer-Algorithmus)
  3. Stellen Sie die Rechnung normal aus — das System erzeugt automatisch ZUGFeRD 2.3 im Profil XRECHNUNG
  4. Laden Sie die Datei XML oder PDF herunter — beide enthalten dieselben strukturierten Daten
  5. Versenden Sie via ZRE/OZG-RE/Peppol — manuell oder (bei Business-Plan) per API-Integration

Die KoSIT-Validierung läuft im Hintergrund vor jedem Speichervorgang. Falls etwas nicht passt — Sie erhalten einen konkreten Fehler auf Deutsch, kein kryptischer XML-Stack-Trace.


FAQ

Ist XRechnung bei B2B-Rechnungen Pflicht? Nein — für B2B reicht ZUGFeRD. XRechnung ist nur erforderlich, wenn der Empfänger eine Behörde ist. Ab 2025 erfordert B2B eine e-Rechnung (kein Papier/Scan), aber das muss nicht XRechnung sein — ein beliebiges EN-16931-konformes Format genügt.

Kann ich PDF + XML separat senden? Technisch ja, aber Behördenportale erwarten eine Datei. Die Hybrid-Lösung ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG (PDF mit eingebettetem XML) ist sicherer.

Was, wenn die Behörde keine Leitweg-ID hat? Jede Bundesbehörde muss seit 2020 eine Leitweg-ID haben. Wenn sie behauptet, keine zu haben — fragen Sie ihre Buchhaltung unter Verweis auf §4a E-RechV. Kommunale Einheiten (Gemeinde, Stadt) haben je nach Bundesland Zeit bis 2025-2027.

Wird XRechnung ZUGFeRD ersetzen? Nein. Beide Formate haben ihre Nische: ZUGFeRD für B2B (menschenlesbar), XRechnung für B2G (rein maschinell). Die Koexistenz ist Teil der Strategie für die kommenden Jahre.


📘 Schritt für Schritt: Kunde mit Leitweg-ID in NiemieckaFaktura anlegen — markieren Sie eine öffentliche Einrichtung, tragen Sie die Leitweg-ID ein, und das System erstellt automatisch ZUGFeRD im XRECHNUNG-Profil.


Zusammenfassung

  • XRechnung 3.0 ist das Pflichtformat für e-Rechnungen an die deutsche öffentliche Verwaltung
  • Rechtsgrundlage: §4a E-RechV + Richtlinie 2014/55/EU
  • Benötigt Leitweg-ID des Empfängers (BT-10) und Validierung im KoSIT Validator
  • Drei Empfangskanäle: ZRE (Bund), OZG-RE (Länder), Peppol (EU)
  • Für B2B reicht ZUGFeRD; für B2G — XRechnung
  • NiemieckaFaktura erzeugt ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG — eine Datei, beide Anwendungsfälle

Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr konkreter Empfänger XRechnung benötigt oder einfaches ZUGFeRD akzeptiert — prüfen Sie im Vertrag oder fragen Sie die Buchhaltung der Behörde vor der ersten Rechnung. Die Ablehnung einer e-Rechnung am Portal bedeutet nicht nur Mehrarbeit, sondern auch eine Zahlungsverzögerung von bis zu mehreren Wochen.

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