XRechnung 3.0 — das offizielle e-Rechnungsformat für die deutsche Verwaltung (B2G)
XRechnung 3.0 für B2G: Rechtsgrundlage §4a E-RechV, Leitweg-ID, ZRE/OZG-RE-Portale, KoSIT-Validierung und Unterschiede zu ZUGFeRD.
Was ist XRechnung?
XRechnung ist der offizielle deutsche Standard für elektronische Rechnungen, speziell entwickelt für die Kommunikation zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung (B2G — Business-to-Government). Es handelt sich um ein strukturiertes XML-Format gemäß der europäischen Norm EN 16931, entwickelt und gepflegt vom KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) im Auftrag des Bundes und der Länder.
Im Gegensatz zu ZUGFeRD ist XRechnung reines XML ohne PDF-Layer. Der Empfänger in der Verwaltung erhält ausschließlich maschinenlesbare Daten — keine Visualisierung, keine Vorschau für Menschen. Für die Behörde zählen die Daten; für den Rechnungssteller und Kunden — eine geeignete Software, die diese Daten rendert.
Wichtigste Merkmale von XRechnung
- Format: reines XML (zwei Varianten — UBL und CII)
- Grundlage: EN 16931 + deutsche CIUS-Erweiterungen (Core Invoice Usage Specification)
- Zweck: Kommunikation mit deutschen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
- Pflicht: seit dem 27. November 2020 für Lieferanten der Bundesverwaltung
- Aktuelle Version: XRechnung 3.0 (gültig seit 1. Februar 2024)
Rechtsgrundlage — §4a E-RechV und Richtlinie 2014/55/EU
XRechnung entstand als deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Wichtige Rechtsakte:
- Richtlinie 2014/55/EU — verpflichtete alle EU-Staaten, ab dem 18. April 2019 (Bundesverwaltung) und 18. April 2020 (Länder/Kommunen) EN-16931-konforme e-Rechnungen zu akzeptieren.
- E-Rechnungsverordnung (E-RechV) — Bundesverordnung vom 13. Oktober 2017, die technische Regeln für den Rechnungsempfang durch Behörden festlegt.
- §4a E-RechV — bestimmt, dass XRechnung der Standard für Rechnungen an die Bundesverwaltung ist.
- Wachstumschancengesetz (März 2024) — erweitert die e-Rechnungspflicht auf B2B ab 1. Januar 2025 (Details im Artikel zur e-Rechnungspflicht 2025).
Für Bau- und Dienstleistungsunternehmen, die mit Städten, Finanzämtern oder der Bundeswehr zusammenarbeiten — XRechnung ist keine Option, sondern Pflicht. Papier- oder PDF-Rechnungen werden abgelehnt.
XRechnung vs ZUGFeRD — wann welches Format
Beide Formate sind EN-16931-konform, haben aber unterschiedliche Anwendungsbereiche:
| Merkmal | XRechnung 3.0 | ZUGFeRD 2.3 |
|---|---|---|
| Format | Reines XML | Hybrid PDF/A-3 + XML |
| Menschlich lesbar | Nein — nur Daten | Ja — PDF-Layer |
| Zweck | B2G (Behörden) | B2B und B2G |
| XML-Variante | UBL oder CII | CII (nur) |
| Deutsche Erweiterungen | Ja (CIUS) | Nein |
| Profil in ZUGFeRD | — | XRECHNUNG (am restriktivsten) |
| Behördliche Validierung | KoSIT Validator | KoSIT Validator (bei Profil = XRECHNUNG) |
Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Datei für Behörden und B2B-Kunden verwenden möchten — erzeugen Sie ZUGFeRD 2.3 im Profil XRECHNUNG. Das ist ZUGFeRD, dessen XML-Teil die XRechnung-Anforderungen erfüllt, während der PDF-Layer menschenlesbar bleibt. NiemieckaFaktura erzeugt standardmäßig genau dieses Profil, wenn Sie eine Rechnung an eine Behörde stellen.
Leitweg-ID — der Behördenempfänger-Identifikator
Jede deutsche Behörde, die e-Rechnungen annimmt, hat eine eigene Leitweg-ID — eine eindeutige Kennung im zentralen System. Ohne diese ID erreicht die Rechnung nicht die richtige Organisationseinheit.
Struktur der Leitweg-ID
Format: XX-YYYY-NN (vereinfacht), zum Beispiel:
- 991-12345-67 — typische Form für eine Bundesbehörde
- 04011000-12345-80 — Hamburg (Landes-ID + Einheit + Prüfziffer)
Die Leitweg-ID besteht aus drei Teilen:
- Bereichspräfix (grober Gebiets-/Landesidentifikator)
- Grobe Organisationseinheit (Ministerium, Stadt, Gemeinde)
- Prüfziffer — algorithmisch validiert
Wo man die Leitweg-ID des Kunden findet
- Öffentliche Ausschreibung — die Behörde muss die Leitweg-ID in der Ausschreibung oder im Vertrag angeben
- Behördenwebseite — die meisten Behörden veröffentlichen ihre ID
- Leitweg-ID-Datenbank — zentrales Register unter leitweg-id.de
Im XRechnung-Feld BuyerReference (BT-10) tragen Sie immer die Leitweg-ID des Empfängers ein. Ohne diese wird die Rechnung bereits auf Portalebene abgelehnt.
Wie sendet man XRechnung an die Behörde — 3 Kanäle
Die deutsche Verwaltung bietet drei offizielle Empfangskanäle für XRechnung:
1. ZRE — Zentrale Rechnungseingangsplattform (Bund)
Das Portal xrechnung.bund.de nimmt Rechnungen für alle Bundesbehörden entgegen (Ministerien, Bundesbehörden, Bundeswehr, Bundesbank usw.).
- Übermittlung per Web-Upload (manuell) oder Peppol (automatisiert)
- Format: ausschließlich XRechnung (kein ZUGFeRD in voller PDF-Form)
- Automatische Validierung: Ablehnung innerhalb von Sekunden bei Fehlern
2. OZG-RE — Landes-Plattformen
Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene OZG-konforme Plattform (Onlinezugangsgesetz). Beispiele:
- Bayern: e-rechnung.bayern.de
- NRW: rechnung.nrw.de
- Berlin: rechnung.berlin.de
- Hamburg, Hessen, Sachsen — eigene Portale
Jede Plattform akzeptiert XRechnung + Leitweg-ID der entsprechenden Einheit.
3. Peppol — Europäisches Netzwerk
Für Unternehmen, die Rechnungen in großem Umfang versenden, empfehlen wir einen Peppol Access Point. Das ist eine EU-Infrastruktur, die es ermöglicht, e-Rechnungen an jede öffentliche Einheit in Europa zu senden (nicht nur Deutschland) — ein Kanal, viele Empfänger. Erfordert einen Vermittler (Peppol-Broker) oder eigene Integration.
Validierung — KoSIT Validator
Vor dem Versand von XRechnung validieren Sie die Datei immer mit dem KoSIT Validator. Das ist das offizielle Prüfwerkzeug auf drei Ebenen:
- Ebene 1 (EN 16931): Konformität mit der europäischen Norm
- Ebene 2 (XRechnung CIUS): deutsche Verschärfungen (z. B. Pflichtfelder, Datumsformate)
- Ebene 3 (Schematron): Geschäftsregeln (z. B. MwSt muss sich zu 100 % summieren)
Ein Fehler auf irgendeiner Ebene = Ablehnung am Portal-Gateway. NiemieckaFaktura validiert jede Datei intern vor dem Speichern — falls etwas nicht passt, erhalten Sie eine klare Meldung, bevor die Rechnung finalisiert wird.
Häufigste Validierungsfehler
- Fehlende oder falsche Leitweg-ID (BT-10)
- Unpassendes Währungsformat (muss ISO 4217 sein — "EUR")
- Datum im falschen Format (YYYY-MM-DD, nicht DD.MM.YYYY)
- Fehlende Steuernummer des Verkäufers (BT-31 — Steuernummer oder USt-IdNr)
- Falsche MwSt-Rundungen (Summe der Positionen ≠ Gesamtsumme)
XRechnung 3.0 — Was ist neu
Die Version 3.0 (offiziell gültig seit 1. Februar 2024) führte ein:
- Neue Geschäftsregeln (BR-DE-21, BR-DE-22) für Korrekturrechnungen
- Erweiterte Anhang-Unterstützung (Attachments im Format PDF/A-3)
- Präzisere Adressvalidierung (Postleitzahl gemäß Landesformat)
- Zahlungsavis-Unterstützung (PaymentMeans mit erweiterten SEPA-Codes)
- Abwärtskompatibilität — ältere 2.x-Versionen werden bis 31. Dezember 2025 akzeptiert
NiemieckaFaktura generiert nativ XRechnung 3.0. Sie müssen sich keine Gedanken über Migration machen — alle Rechnungen ab 2024 entsprechen dem neuesten Standard.
XRechnung in NiemieckaFaktura — wie es funktioniert
Wenn Sie eine Rechnung an eine Behörde ausstellen:
- Markieren Sie den Kunden als "Öffentlicher Sektor" in den Kundendaten
- Tragen Sie die Leitweg-ID ein — in-time validiert (Prüfziffer-Algorithmus)
- Stellen Sie die Rechnung normal aus — das System erzeugt automatisch ZUGFeRD 2.3 im Profil XRECHNUNG
- Laden Sie die Datei XML oder PDF herunter — beide enthalten dieselben strukturierten Daten
- Versenden Sie via ZRE/OZG-RE/Peppol — manuell oder (bei Business-Plan) per API-Integration
Die KoSIT-Validierung läuft im Hintergrund vor jedem Speichervorgang. Falls etwas nicht passt — Sie erhalten einen konkreten Fehler auf Deutsch, kein kryptischer XML-Stack-Trace.
FAQ
Ist XRechnung bei B2B-Rechnungen Pflicht? Nein — für B2B reicht ZUGFeRD. XRechnung ist nur erforderlich, wenn der Empfänger eine Behörde ist. Ab 2025 erfordert B2B eine e-Rechnung (kein Papier/Scan), aber das muss nicht XRechnung sein — ein beliebiges EN-16931-konformes Format genügt.
Kann ich PDF + XML separat senden? Technisch ja, aber Behördenportale erwarten eine Datei. Die Hybrid-Lösung ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG (PDF mit eingebettetem XML) ist sicherer.
Was, wenn die Behörde keine Leitweg-ID hat? Jede Bundesbehörde muss seit 2020 eine Leitweg-ID haben. Wenn sie behauptet, keine zu haben — fragen Sie ihre Buchhaltung unter Verweis auf §4a E-RechV. Kommunale Einheiten (Gemeinde, Stadt) haben je nach Bundesland Zeit bis 2025-2027.
Wird XRechnung ZUGFeRD ersetzen? Nein. Beide Formate haben ihre Nische: ZUGFeRD für B2B (menschenlesbar), XRechnung für B2G (rein maschinell). Die Koexistenz ist Teil der Strategie für die kommenden Jahre.
📘 Schritt für Schritt: Kunde mit Leitweg-ID in NiemieckaFaktura anlegen — markieren Sie eine öffentliche Einrichtung, tragen Sie die Leitweg-ID ein, und das System erstellt automatisch ZUGFeRD im XRECHNUNG-Profil.
Zusammenfassung
- XRechnung 3.0 ist das Pflichtformat für e-Rechnungen an die deutsche öffentliche Verwaltung
- Rechtsgrundlage: §4a E-RechV + Richtlinie 2014/55/EU
- Benötigt Leitweg-ID des Empfängers (BT-10) und Validierung im KoSIT Validator
- Drei Empfangskanäle: ZRE (Bund), OZG-RE (Länder), Peppol (EU)
- Für B2B reicht ZUGFeRD; für B2G — XRechnung
- NiemieckaFaktura erzeugt ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG — eine Datei, beide Anwendungsfälle
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr konkreter Empfänger XRechnung benötigt oder einfaches ZUGFeRD akzeptiert — prüfen Sie im Vertrag oder fragen Sie die Buchhaltung der Behörde vor der ersten Rechnung. Die Ablehnung einer e-Rechnung am Portal bedeutet nicht nur Mehrarbeit, sondern auch eine Zahlungsverzögerung von bis zu mehreren Wochen.