Reverse Charge §13b UStG — Baurechnungen ohne MwSt ausstellen
Reverse Charge §13b UStG ist eine spezifische Steuerregel im deutschen Baugewerbe: Der Leistungserbringer stellt eine Rechnung **ohne MwSt** aus, und die Steuerschuldnerschaft geht auf den Rechnungsempfänger über. Gilt nur für Transaktionen zwischen Bauunternehmen (B2B) und erfordert eine Freistellungsbescheinigung des Kunden. Diese Anleitung zeigt, wie Sie dies in NiemieckaFaktura so einrichten, dass alles automatisch und §14-UStG-konform abläuft.
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Prüfen Sie, ob §13b für Ihre Transaktion gilt
Reverse Charge §13b wenden Sie nur an, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:
- Es ist eine Bauleistung — Mauer-, Installations-, Ausbau-, Dachdeckerarbeiten usw. (nicht: Reinigung, Büroplanung, Beratung)
- Der Empfänger ist ein Bauunternehmen — erbringt dauerhaft Bauleistungen (Bauleistender)
- Der Empfänger hat Ihnen die Freistellungsbescheinigung übergeben — aktuell (jährlich erneuert) vom Finanzamt
Fehlt auch nur eine Bedingung — stellen Sie eine normale Rechnung mit 19 % MwSt aus.
Nicht sicher, ob die Leistung "Bauleistung" im Sinne des §13b ist? Kriterium: Eingriff in die Bausubstanz. Klimaanlage montieren — ja. Klimaanlage warten — nein. Details: [Freistellungsbescheinigung — wofür und wie erhalten](/blog/freistellungsbescheinigung-po-co-jak-uzyskac).
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Freistellungsbescheinigung vom Kunden einholen
Vor der ersten §13b-Rechnung fordern Sie vom Kunden die aktuelle Freistellungsbescheinigung an (Bescheinigung zur Befreiung von der Bauabzugsteuer). Das ist ein einseitiges Dokument vom Finanzamt, meist 1 Jahr gültig. Scannen Sie es als PDF — Sie hinterlegen es in den Kundendaten.
Achtung: Ohne dieses Dokument dürfen Sie keine Rechnung mit 0 % MwSt ausstellen. Bei einer Prüfung verlangt das Finanzamt es als Nachweis der Rechtmäßigkeit des Reverse Charge.
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Kunden als §13b kennzeichnen
Gehen Sie zu Kunden, finden Sie die Firma und klicken Sie auf Bearbeiten. Im Abschnitt Steuerdaten aktivieren Sie die Option Reverse Charge §13b. Ein zusätzliches Feld erscheint — laden Sie dort die gescannte Freistellungsbescheinigung (PDF) hoch. Das System merkt sich das Gültigkeitsdatum und erinnert 30 Tage vor Jahresende daran, die neue anzufordern.
Speichern.
Die Freistellungsbescheinigung wird in einem verschlüsselten Speicher abgelegt (Firebase Storage mit serverseitiger Verschlüsselung). Nur Sie haben Zugriff darauf — sie wird nicht an Kunden oder Dritte weitergegeben.
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Rechnung ausstellen — MwSt verschwindet automatisch
Erstellen Sie eine neue Rechnung und wählen Sie den zuvor gekennzeichneten Kunden. Das System wird automatisch:
- Den MwSt-Satz für alle Positionen auf 0 % setzen
- Den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — §13b UStG" zur Rechnung hinzufügen (Pflicht nach §14 UStG)
- Den Bereich "Umsatzsteuer zu zahlen" in der Zusammenfassung weglassen
- Eine Kundennotiz im Fußbereich hinzufügen ("Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.")
Sie füllen nur Positionen und Nettobeträge aus — der Rest erfolgt automatisch.
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Pflichtangaben im PDF prüfen
Vor dem Versand an den Kunden öffnen Sie die PDF-Vorschau und stellen Sie sicher, dass auf der Rechnung steht:
- "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — §13b UStG" (sichtbar bei jeder Position oder im Fußbereich)
- Ihre Steuernummer oder USt-IdNr des Verkäufers
- USt-IdNr des Kunden (Empfänger) — falls vorhanden
- "Bauvorhaben" — bei Rechnungen zu konkreten Baustellen, Name/Adresse des Objekts
- Kein Abschnitt "zzgl. 19 % USt" — stattdessen die Reverse-Charge-Notiz
Ohne diese Angaben kann die Rechnung vom Finanzamt des Kunden beanstandet werden.
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Finalisieren und senden
Standardmäßig: Zusammenfassung → Rechnung finalisieren → PDF im ZUGFeRD-2.3-Format → per E-Mail aus der App versenden oder herunterladen und selbst versenden. Der Kunde bucht die Rechnung ohne MwSt und führt die Reverse-Charge-Steuer in seiner MwSt-Erklärung selbst ab.
Was der Kunde bucht
Das Verständnis des Reverse Charge hilft durch die Perspektive der Gegenseite:
- Ihre Rechnung: 10.000 € netto, MwSt 0 € (§13b), brutto 10.000 €
- Kunde zahlt: 10.000 € (so viel steht auf der Rechnung)
- Kunde in seiner MwSt-Erklärung:
- Meldet 1.900 € MwSt zur Zahlung (19 % von 10.000 €)
- Gleichzeitig meldet er 1.900 € MwSt zum Abzug
- Die Beträge gleichen sich aus — netto zahlt der Kunde nichts an das Amt
- Nettoeffekt: null MwSt auf beiden Seiten, der Staat verliert nichts, Sie müssen keine MwSt abführen
Vorteil für Sie: Sie halten die MwSt des Kunden nicht wochenlang zurück (Cashflow). Vorteil für den Kunden: er finanziert die MwSt nicht, bevor er sie in der Erklärung zurückerhält.
Wenn die Freistellungsbescheinigung abläuft
Die App verfolgt das Gültigkeitsdatum und sendet 30 Tage vorher eine Erinnerung. Falls die Frist dennoch abläuft und Sie kein neues Dokument vom Kunden erhalten:
- Stellen Sie keine weitere §13b-Rechnung aus — stellen Sie eine normale Rechnung mit 19 % MwSt
- Wenden Sie §13b nicht "rückwirkend" auf Rechnungen nach Ablauf an
- Fordern Sie vom Kunden eine neue Freistellungsbescheinigung (jährlich) und erst dann kehren Sie zu §13b zurück
Weiterer Kontext
- Rechtsgrundlage und praktische Beispiele: Reverse Charge §13b UStG im Baugewerbe
- Wie erhalten Sie die Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt: Freistellungsbescheinigung — wofür und wie erhalten
- Für EU-Dienstleistungen (nicht Bau): Reverse Charge §3a UStG