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SteuernLeitfadenRechnungsstellung

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) — Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Deutschland

Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen? Umsatzgrenzen, Pflichten, Rechnung ohne MwSt, Wechsel zur Regelbesteuerung — vollständiger Leitfaden §19 UStG.

10 min Lesezeit

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung aus §19 UStG (Umsatzsteuergesetz), die Kleinunternehmer in Deutschland von der Pflicht befreit, Umsatzsteuer (MwSt) auf ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen.

Wenn Ihr Umsatz unter bestimmten Grenzen liegt, können Sie Rechnungen ohne MwSt ausstellen — Sie müssen weder 19% noch 7% berechnen. Im Gegenzug können Sie allerdings keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen abziehen.


Wer kann die Regelung nutzen? Umsatzgrenzen

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen (Wachstumschancengesetz):

KriteriumGrenze
Umsatz im Vorjahrbis 25.000 EUR (vorher 22.000 EUR)
Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahrbis 100.000 EUR (vorher 50.000 EUR)

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wenn Sie im Vorjahr weniger als 25.000 EUR (brutto) umgesetzt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR bleiben — können Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Wichtig: Die Grenzen beziehen sich auf den Bruttoumsatz, nicht auf den Nettogewinn.


Wie sieht eine Kleinunternehmer-Rechnung aus?

Eine Rechnung als Kleinunternehmer enthält keine MwSt-Position — keine Steuersätze, keine Netto/Brutto-Aufschlüsselung. Sie muss aber einen Pflichthinweis enthalten:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten unverändert:

  • Angaben zum Rechnungssteller und -empfänger
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • Rechnungsbetrag

Mit NiemieckaFaktura aktivieren Sie einfach die Kleinunternehmerregelung in den Firmendaten — der Hinweis erscheint automatisch auf jeder Rechnung, und der MwSt-Satz wird auf 0% gesetzt.


Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile

  • Einfachere Rechnungsstellung — kein MwSt-Ausweis, keine Abführung
  • Günstigere Preise für Endkunden (B2C) — Ihre Leistung ist günstiger, da keine 19% aufgeschlagen werden
  • Weniger Bürokratie — keine monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug — Sie können keine MwSt aus Einkäufen (Material, Werkzeug, Software) abziehen
  • Weniger professionelles Image — manche B2B-Kunden bevorzugen Rechnungen mit MwSt
  • Umsatzgrenze — bei Überschreitung müssen Sie sofort zur Regelbesteuerung wechseln

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nicht?

Die Befreiung ist nicht vorteilhaft, wenn:

  1. Hohe Einkaufskosten mit MwSt — Sie kaufen teure Geräte, Baumaterial oder ein Firmenfahrzeug. Ohne Regelbesteuerung können Sie die Vorsteuer nicht abziehen
  2. Ihre Kunden sind Unternehmen (B2B) — Geschäftskunden ziehen Ihre MwSt ohnehin ab, der Nettopreis ist für sie gleich. Sie verlieren aber den Vorsteuerabzug
  3. Schnelles Wachstum — bei Überschreitung der Grenze im laufenden Jahr müssen Sie sofort wechseln, was die Abrechnung verkompliziert

Wechsel zur Regelbesteuerung

Wenn Sie die Umsatzgrenze überschreiten oder freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten:

  1. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung (oder ab dem nächsten Jahr bei freiwilligem Verzicht) müssen Sie MwSt berechnen
  2. Sie müssen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (monatlich oder vierteljährlich)
  3. Sie können Vorsteuer aus Einkäufen abziehen
  4. Achtung: Der freiwillige Verzicht bindet für 5 Jahre — Sie können 5 Jahre lang nicht zurückwechseln

In NiemieckaFaktura ist der Wechsel des MwSt-Modus ein Klick in den Firmendaten — alle neuen Rechnungen berücksichtigen automatisch den richtigen Steuersatz.


Kleinunternehmerregelung und e-Rechnung (ab 2025)

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die e-Rechnungspflicht für alle Unternehmen in Deutschland, einschließlich Kleinunternehmer. Sie müssen:

  • E-Rechnungen empfangen im Format ZUGFeRD oder XRechnung (Pflicht ab 2025)
  • E-Rechnungen ausstellen — volle Pflicht ab 2028 (Unternehmen > 800.000 EUR ab 2027)

Auch als Kleinunternehmer sollten Sie bereits jetzt Software nutzen, die ZUGFeRD 2.3 und XRechnung 3.0 unterstützt, um für die kommenden Anforderungen gerüstet zu sein.


Zusammenfassung

AspektKleinunternehmerRegelbesteuerung
MwSt auf RechnungNeinJa (19% / 7%)
VorsteuerabzugNeinJa
USt-VoranmeldungNeinMonatlich/vierteljährlich
Umsatzgrenze25.000 / 100.000 EURKeine
Hinweis auf Rechnung§19 UStG (Pflicht)Nicht zutreffend
e-Rechnung (Empfang)Ab 2025Ab 2025

Quellen

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